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Fahrschule und Verkehrsschulungs-Zentrum Magdeburg



Herzlich willkommen

Wir begrüßen Sie auf unserer Internetpräsenz. Sie finden uns persönlich im Stadtkern Magdeburgs in unmittelbarer Nähe zum Hasselbachplatz. Wir begrüßen jeden Interessenten für eine Fahrausbildung oder Qualifizierung zum Maschinenbediener gern persönlich. Preise und Angebote teilen wir Ihnen per Telefon, Email oder persönlich mit. Nehmen Sie am Besten gleich Kontakt auf oder melden Sie sich an.

Theorieausbildung

Die Anmeldung zur Fahrausbildung ist online möglich. Dazu einfach auf Anmelden klicken, unser Anmeldeformular ausfüllen und zeitnah von uns einen Ausbildungsvertrag erhalten, aus dem alle Preise hervorgehen.


Ferienkurs / Intensivkurs

Folgende Termine werden in Kürze von uns angeboten:

11.03.2025  Zusatzstoff Klasse BKrFQG Woche 1
11.03.2025  Grundstoff Thema 3-4
12.03.2025  Zusatzstoff Klasse BKrFQG Woche 1
12.03.2025  Grundstoff Thema 5-6
13.03.2025  Zusatzstoff Klasse BKrFQG Woche 1
13.03.2025  Grundstoff Thema 7-8
14.03.2025  Zusatzstoff Klasse BKrFQG Woche 1
14.03.2025  Zusatzstoff A A2 A1 AM Thema 3-4
17.03.2025  Zusatzstoff Klasse BKrFQG Woche 2
17.03.2025  Grundstoff Thema 9-10
18.03.2025  Zusatzstoff Klasse BKrFQG Woche 2
18.03.2025  Grundstoff Thema 11-12
19.03.2025  Zusatzstoff Klasse BKrFQG Woche 2
20.03.2025  Zusatzstoff Klasse BKrFQG Woche 2
21.03.2025  Zusatzstoff Klasse BKrFQG Woche 2
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Die Ausgabe ist nicht vollständig. Angemeldete Fahrschüler können alle angebotenen Veranstaltungen für die angemeldete Klasse sehen.
In und außerhalb der Ferien bieten wir eine Intensivausbildung (Ferienkurs) Klasse B (PKW) und A (Motorrad) an. So ist es möglich, den Theorieunterricht und den praktischen Unterricht an 7 Tagen (nur Moped und Auto) zu absolvieren.

Die Praxis erfolgt für interessierte Teilnehmer in Gruppenschulungen, d.h. mehrere Fahrschüler werden abwechselnd vom Fahrlehrer unterrichtet, während alle Teilnehmer die Erläuterungen des Fahrlehrers folgen können. Das spart nicht nur Geld und Zeit, sondern macht auch noch richtig Spaß.

Fahrschule wechseln

Sie fühlen sich nicht gut ausgebildet? Ihre bisherige Fahrschule hat keine Zeit für Sie? Ihre Fahrschule ist alles andere als gut gelegen? Sie haben den Wohnsitz gewechselt? Egal, welcher Grund Sie veranlasst über einen Fahrschulwechsel nachzudenken, wir erledigen soweit möglich alle Formalitäten für einen reibungslosen Wechsel und führen Ihre Ausbildung an der Stelle fort, wo Sie nicht weiter gekommen sind.
Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin!

Überprüfung der Fahreignung / Handicapausbildung

In verschiedenen Fällen ist eine Überprüfung der Fahreignung erforderlich. Dies kann zum Beispiel nach schweren Krankheiten der Fall sein oder wenn zum Erhalt der Klassenberechtigung eine Vorstellung bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (z. Bsp. Dekra, PIMA, Tüv,...) unausweichlich ist. Gern stellen wir Fahrzeuge mit speziell geschultem Personal zur Vorbereiung und Durchführung solcher Fahrten zur Verfügung.

Personen mit körperlichen Einschränkungen müssen oft mit speziellen Fahrzeugeinrichtungen ausgebildet werden. Gern beraten wir Personen mit motorischen Einschränkungen über Ausbildungsmöglichkeiten.

Fuhrpark

Als Fahrschule aller Klassen verfügen wir über einen gigantischen Fuhrpark von mehreren dutzend hochmodernen Fahrzeugen. Darunter sind ebenfalls Automatikfahrzeuge für beinahe alle Klassen verfügbar.

Berufskraftfahrerausbildung

Wir bilden alle LKW- und Busklassen aus und haben für Sie bzw. Ihrem Mitarbeiterstamm ein maßgeschneidertes Ausbildungsprogramm.


Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) und Schulungen zum Wiedereinstieg

Innerhalb der Probezeit gelten strenge Regeln zur Einhaltung der Verkehrsvorschriften. Auffällige müssen sich somit einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) unterziehen. Dieses umfasst 4 Sitzungen und eine Beobachtungsfahrt.

Wenn Sie einen Bescheid zur Teilnahmepflicht am Aufbauseminar von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bekommen haben, sollten Sie sich schnellstmöglich für das Seminar anmelden, da diese erst bei Erreichen der vorgeschriebenen Teilnehmerzahlen stattfinden darf und ein Verstreichen der Frist i.d.R. zum Verlust der Fahrerlaubnis führt.


Sollten Sie lange Zeit kein Fahrzeug mehr im Straßenverkehr (insbesondere Stadtverkehr) bewegt haben, empfehlen wir Ihnen ein paar Auffrischungsfahrstunden mit einem Fahrschulfahrzeug zu nehmen.

Wir freuen uns auf Euch!


Das freundliche Team für Fahrschule und Verkehrsschulungen in Magdeburg

# Fahrschule aller Klassen
# Berufsfachschule für Fahrlehrer
# Schulungszentrum bewegliche Maschinen
# Fuhrunternehmen - internationaler Gelegenheitsverkehr






Ablauf der klassischen Fahrausbildung



Die einzelnen Ausbildungsschritte im Überblick

Die Anmeldung



Schön, dass Sie uns gefunden haben. Die Fahrausbildung setzt voraus, dass Sie sich in der Fahrschule angemelden. Dies geschieht in der Regel durch einen Besuch in unserem Büro nach einem Beratungsgespräch oder hier online. Unabhängig, ob Sie sich online oder persönlich anmelden, bekommen Sie ein Vertragsangebot, aus dem unsere Preise für die angemeldete Ausbildungsklasse hervorgehen. Diesen Ausbildungsvertrag benötigen wir umgehend zurück. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, können Sie den Vertrag bei uns vor Ort gleich unterschreiben oder Sie lassen uns den unterschreibenen Ausbildungsvertrag zukommen.

Der Login



Nach Erhalt des Ausbildungsvertrages erhalten Sie eine Email mit Ihrer Fahrschüler-ID. Mit dieser Nummer können Sie sich in den internen Bereich der Fahrschule einloggen. Für den Login müssen Sie außerdem Ihr Geburtsdatum und Ihre angegebene Telefonnummer eingeben.

Im internen Bereich der Fahrschule erhalten Sie dann eine Übersicht über mögliche Unterrichte in Theorie und Praxis und können sich bequem nach Ihrem Zeitplan einbuchen.

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis



Um später auch Prüfungen ablegen zu können und eine Fahrerlaubnis zu bekommen, muss ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis beim zuständigen Straßenverkehrsamt gestellt werden. Diese Wege übernehmen wir in Magdeburg für Sie. Sollten Sie von Außerhalb kommen müssen Sie selbst in der zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Sie erhalten von uns alle nötigen Formulare und Unterlagen.

Erste Hilfe / Sehtest / Lichtbilder



Ein gar nicht so unwesentlicher Teil der Fahrausbildung sind die Voraussetzungen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis, welche mit dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis nachgewiesen werden müssen. Die Voraussetzungen sind neben verschiedenen Formularen eben auch der Nachweis über eine Erste Hilfe Schulung, ein erfolgreicher amtlicher Sehtest und ein biometrisches Lichtbild.

Alle Voraussetzungen werden in unseren Intensivkursen im rollenden Programm mit unterrichtet bzw. durchgeführt, sodass Sie keine zusätzlichen Wege erledigen müssen.

Theorie



Es geht direkt weiter mit der Theorieausbildung. Nehmen Sie die Theorie ernst und versuchen Sie aktiv die Inhalte zu verfolgen. Sie sollten zur Vorbereitung auf den theoretischen Unterricht die Fragen aus dem Theoriefragenkatalog üben.

Praxis



Die Theorie und die Praxisausbildung sollte miteinander verzahnt werden. Das heißt, dass Sie möglichst schon während der Theorie den Bezug zum praktischen Fahren herstellen sollten. Dies geschieht normalerweise erstmal außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes auf dem Übungsplatz. Wir stellen Ihnen zahlreiche Angebote zur Verfügung, sprechen Sie uns dazu einfach an.

Prüfungen



Nach Bearbeitung Ihres Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde erhält die zuständige Prüfstelle einen Prüfauftrag. Nur mit diesem Prüfauftrag, den vollständigen Unterrichten jeweils für die Theorie und für die Praxisprüfung entsprechend die praktische Ausbildung und einer hinreichenden Vorbereitung können Prüfungen abgelegt werden. Dazu gibt es im Vorfeld eine Feststellung des Lernstandes durch die Fahrschule. Nutzen Sie daher unsere Angebote zur Prüfungssimulation, welche wir in unserem internen Bereich für die Theorieprüfung und über das Büro nach Absprache mit dem Fahrlehrer für die Praxis anbieten.

Ende der Fahrausbildung



Nach bestandener Theorieprüfung kann die praktische Prüfung abgelegt werden. Mit bestandener Praxisprüfung ist die Fahrausbildung für die jeweilige Klasse beendet. In der Regel erhalten Sie direkt an der Prüfstelle eine vorläufige Fahrberechtigung, mit der Sie sofort ein Fahrzeug der erteilten Klasse im Straßenverkehr führen dürfen.

Gute Fahrschule - günstige Fahrschule



Wenn Sie gut und günstig zum Führerschein wollen, lesen Sie unbedingt unsere Tips für eine effiziente Fahrausbildung!






Tips für eine kostengünstige Fahrausbildung

Sie wollen preiswert und schnell zum Führerschein? Wir verraten Ihnen, wie Sie schnell und kostengünstig die Fahrausbildung abschließen.

Entscheidend für die Gesamtkosten ist die Anzahl der notwendigen Fahrstunden. Diese sind individuell sehr unterschiedlich in ihrer Anzahl. Hier kommt es im Wesentlichen auf den Lernfortschritt des Fahrschülers an.

Die Theorie

Preisbeispielrechner für die Ausbildung Klasse B nach Ihren Kriterien:



Anmeldung580
Erste Hilfekostenfrei
Sehtestkostenfrei
Passbilderkostenfrei
Theorieunterrichtkostenfrei
Lehrmaterialkostenfrei
Theorieprüfung50
Gebühr Prüfstelle
(Dekra,Tüv)
enthalten
Übungsstunden
Überlandfahrten400
Autobahnfahrten320
Nachtfahrten240
Praktische Prüfung320
Gebühr Prüfstelle
(Dekra,Tüv)
enthalten
Gesamt:1910


Dieses Preisbeispiel basiert auf selbstgewählten Kriterien und ist in keiner Hinsicht rechtsverbindlich. Es kommen Gebühren des Straßenverkehrsamtes hinzu. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise aus dem Hauptartikel. Preis- und Leistungsangebote gelten nur für angemeldete Fahrschüler. Rabattaktionen werden im Beispielrechner nicht berücksichtigt. Bei Teilnahme an Intensivprogrammen und Mehrpersonenschulungen wird nur die Hälfte der Übungsstunden als Berechnungsgrundlage verwendet, da nur die aktive Ausbildungszeit abgerechnet wird, welche sich durch alle Teilnehmer des Schulungsprogrammes teilt.
Die Theorie ist wichtiger, als von vielen angenommen. Sicheres Theoriewissen ist die Grundlage für eine praktische Fahrausbildung. Fehlende theoretische Kenntnisse führen zu teurem Einzelunterricht im Fahrschulfahrzeug.

Erste praktische Fahrstunden / Übungsplatz

Ein Fahrzeug führen ist komplex und am Anfang ist der Fahrschüler mit der Bedienung des Fahrzeugs bereits an einer Leistungsgrenze angekommen. Es macht daher keinen Sinn, sofort im Straßenverkehr zu starten, weil dadurch eine Art Standartfehler entsteht, was verschiedene Verkehrsvorschriften betrifft. Daher beginnt der Fahrlehrer immer erstmal mit der Fahrzeugbedienung außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes. Versuchen Sie sich selbst richtig einzuschätzen und üben Sie auf unserem Übungsplatz, bis Sie sich im Umgang mit dem Fahrzeug sicher fühlen. Hier sind ein paar wenige Stunden mehr Gold wert!

Vorbereitung auf die praktischen Fahrstunden

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten sich auf die praktische Ausbildung vorzubereiten, auch wenn man keinesfalls selbstständig ein Kraftfahrzeug bewegen darf.

Aktives mitfahren



Sie sitzen nicht nur in der Fahrschule im Kraftfahrzeug! Fahren Sie ab sofort aktiv mit und versuchen Sie die vermittelten Inhalte auch aus der Beifahrerperspektive umzusetzen (Schulterblick, u.s.w.)

Bewerten Sie das Fahrverhalten des Fahrzeugführers. Hat er jedes Verkehrszeichen erkannt? Wie reagiert er darauf? Entspricht das Verhalten des Fahrzeugführers den bereits bekannten Verkehrsvorschriften? Sicherlich ist es nicht grundsätzlich ratsam, einen erfahrenen Fahrzeugführer als Fahrschüler zu kritisieren und das ist auch nicht die Aufgabe. Vielmehr geht es darum, eine Wahrnehmung für das richtige Verkehrsverhalten zu entwickeln.

Nachholen der Theorie



Sprechen Sie mit dem Fahrlehrer das Ziel der Fahrstunde ab. Jede Fahrstunde hat ein Lernziel. Überlegen Sie vorher, was für das Lernziel wichtig ist, damit der Fahrlehrer nicht erst die Theorie wiederholen muss.

Selbstlernen



Viele Themen aus dem Fahrunterricht kann ich bereits mit dem Fahrrad aktiv im Straßenverkehr umsetzen. Achten Sie auf Verkehrszeichen und Vorfahrtregeln. Sie können auch die Blickführung simulieren, damit sie später mit dem Fahrschulauto automatisch diese umsetzen können.

Praktische Ausbildung in der Gruppe

Sicherlich ist die praktische Ausbildung in erster Linie Einzelunterricht. Jedoch erklärt der Fahrlehrer in Praxis immer wieder dieselben Dinge. Und diese sind auch erlernbar, ohne dass das Fahrzeug gerade selbst gesteuert wird. Man lernt gewissermaßen aus den Fehlern anderer. Idealerweise sollte man sich einen Übungspartner für die Praxis suchen, der auf ähnlichem Lernstand ist und die Fahrstunden gemeinsam absolvieren. Damit hat man doppelt soviel von seinem Geld.

Sollte sich kein Übungspartner finden lassen, kann man den Fahrlehrer auch fragen, ob man nicht einfach mal bei einem anderen Fahrschüler mitfahren kann. I.d.R. hat der Fahrlehrer nichts dagegen.

Hausaufgaben / Nachbereitung der praktischen Ausbildung

Der Fahrlehrer gibt in jeder Fahrstunde Hinweise und Tips und korrigiert Fehler. Schreiben Sie diese Fehler auf und schauen Sie sich diese nach der Fahrstunde nochmal an. Manchmal macht es Sinn die Situationen zur Verarbeitung nochmal auf einem Blatt Papier zu skizzieren. Wiederholen Sie geeignete Fahraufgaben mit dem Fahrrad.

Selbsteinschätzung

Bewerten Sie sich selbst sinnvoll. Ist eine Fahraufgabe tatsächlich sicher bekannt oder war es nur Zufall? Hat der Fahrlehrer moderiert oder können Sie die Aufgabe eigenständig fahren? Sie sollten unbedingt ehrlich zu sich selbst sein. Sprechen Sie den Fahrlehrer auf Ihre festgestellten Defizite an.

Prüfungssimulation

Das teuerste an der Fahrausbildung ist die praktische Prüfung. Diese sollte man nach Möglichkeit nur einmal machen. Wir bieten Ihnen im Vorfeld die Möglichkeit einer Prüfungssimulation. Dabei tauschen wir den Fahrlehrer aus und geben Ihnen damit die Möglichkeit unter prüfungsnahen Bedingungen (neue Personenkonstellation) festzustellen, ob die Prüfung Erfolg haben kann.






Online-Anmeldung zur Fahrausbildung



Eingabe der persönlichen Daten















Gewünschte Führerscheinklasse / Schulungsumfang:




Geben Sie zur Anmeldung Ihre persönlichen Daten ein und wählen Sie die gewünschte Fahrerlaubnisklasse aus:


Diese Anmeldung ist eine unverbindliche Interessensbekundung an einer Fahrausbildung. Die Verbindlichkeit kommt erst durch Unterschrift auf dem Ausbildungsvertrag zustande. Wir werden Sie umgehend kontaktieren und Sie über das weitere Procedere, Preise und Termine für Ihre Fahrausbildung informieren.



Bitte füllen Sie zur Online-Anmeldung alle Felder (soweit möglich) aus:



Bitte beachten Sie, dass nach der Anmeldung ein Ausbildungsvertrag geschlossen werden muss. Hierfür werden wir Sie kontaktieren.




Sollten Sie sich für ein bestimmtes Ausbildungsprogramm oder eine bestimmte Rabattaktion interessieren, geben Sie das Ausbildungsprogramm oder die Rabattaktion bei Bemerkung mit an.







Wir freuen uns auf Euch!






Login für bereits registrierte Personen

Fahrschüler mit vorhandener ID-Nummer oder registrierte Benutzer können sich einloggen, um den Status ihrer Ausbildung, Terminplanungen und Weiteres einzusehen







oder





Vermittlerlogin










Ausbildung zum Fahrlehrer



Fahrlehrerfachschule und Ausbildungsfahrschule

Wir bilden regelmäßig Fahrlehrer in den Fahrlehrerlaubnisklassen BE, A, CE und DE aus und bieten vorgeschriebene Weiterbildungen an. Erforderlichen Praktika können Sie direkt in unserer Ausbildungsfahrschule oder in der Ausbildungsfahrschule ihrer Wahl absolvieren, sofern diese die erforderliche Zulassung als Ausbildungsfahrschule besitzt.
Die Ausbildung zum Fahrlehrer umfasst in der Grundfahrlehrerlaubnis zunächst den schulischen Teil mit einer Dauer von 8 Monaten, danach geht es im Rahmen des Ausbildungspraktikums unter Aufsicht und Anleitung eines erfahrenen Ausbildungsfahrlehrers direkt in die Praxis in Form eines Berufspraktikums.

Die gesamte Ausbildung zum Fahrlehrer Klasse BE (Grundfahrlehrschein) dauert ca. 1 Jahr.

Voraussetzungen für die Ausbildung zum Fahrlehrer BE



Die Anforderungen für den Zugang zum Fahrlehrerberuf wurden zuletzt erheblich reduziert. Der Bewerber muss mindestens 21 Jahre (max. 8 Monate jünger zu Beginn der Ausbildung) sein, 3 Jahre den Führerschein Klasse B besitzen, Abitur oder abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können und persönlich geeignet sein (Sprache, Eintragungen in das Verkehrszentralregister, Führungszeugnis, gesundheitliche Eignung). Für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis oder des Anwärterscheins muss die Fahrerlaubnis Klasse BE vorhanden sein, welche auch bei uns vor oder während der schulischen Phase erworben werden kann.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

Dauer der Ausbildung/Fortbildungen und Termine



Die Ausbildungszeiten und Termine im Überblick:



Fahrlehrerlaubnisklasse BE


Dauer: mind. 13 Monate (davon 9 Monate Schule, min. 4 Monate Praxis), Vollzeitlehrgang
nächster Lehrgangsbeginn: In Planung, bitte lassen Sie sich schnellstmöglich vormerken.

Fahrlehrerlaubnisklasse A


Dauer: 1 Monat, Vollzeitlehrgang
In Planung, bitte lassen Sie sich schnellstmöglich vormerken.

Fahrlehrerlaubnisklasse CE


Dauer: 2 Monate (verkürzt sich auf einen Monat bei Vorbesitz FLE DE)
Lehrgang wird modular in Teilzeit angeboten.
In Planung, bitte lassen Sie sich schnellstmöglich vormerken

Fahrlehrerlaubnisklasse DE


Dauer: 2 Monate (verkürzt sich auf einen Monat bei Vorbesitz FLE CE)
Lehrgang wird modular in Teilzeit angeboten.
In Planung, bitte lassen Sie sich schnellstmöglich vormerken

Fortbildung nach §53 FahrlG


Dauer: 1-3 Tage, Vollzeitlehrgang
In Planung, bitte lassen Sie sich schnellstmöglich vormerken

Betriebswirtschaftliches Seminar für Fahrschulleiter


Dauer: 2 Wochen, 70 UE, Vollzeitlehrgang
Derzeit zu wenig Nachfrage

Einweisungsseminar Ausbildungsfahrlehrer


Dauer: 5 Tage, Vollzeitlehrgang
Derzeit nicht genug Nachfrage

Wir starten ständig Lehrgänge, sowie genug Teilnehmer angemeldet sind. Lassen Sie sich umgehend vormerken!

Ausbildungsfinanzierung



Für die Finanzierung der Ausbildung gibt es verschiedene Modelle:

- Selbstzahlung per Rechnung
- Festanstellung in unserer Fahrschule mit Kostenübernahme
- Studienkredit







Aufbauseminar für Fahranfänger

Ist ein Aufbauseminar angeordnet, muss der Fahranfänger dieses innerhalb einer festgelegten Frist (wenige Monate) absolvieren. Sechs bis maximal zwölf Personen können einen solchen Kurs besuchen und müssen diesen innerhalb eines Zeitraums von zwei bis vier Wochen durchlaufen. Hat der Fahranfänger das Seminar abgeschlossen, erhält er eine Bescheinigung, die er der Behörde vorlegen muss. Tut er dies nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird der Führerschein entzogen und erst bei Vorlage der Bescheinigung neu erteilt.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger umfasst vier Theorie-Sitzungen von je 135 Minuten (zuzüglich Pausenzeiten) sowie eine Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) von 30 Minuten. Letztere findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit jeweils bis zu drei Teilnehmern statt. Für jeden Teilnehmer werden dabei 45 Minuten veranschlagt: 30 Minuten Fahrprobe plus 10 bis 15 Minuten Nachbesprechung.






Intensivkurs für Fahrausbildung - Schnell und Effizient zum Führerschein!

Unser Intensivkurs ist die perfekte Lösung für alle, die schnell und effektiv ihre Fahrprüfung bestehen möchten. Egal, ob du ein kompletter Fahranfänger bist oder bereits über einige Fahrerfahrung verfügst, unser Intensivkurs bietet dir alles, was du brauchst, um sicher und selbstbewusst auf die Straße zu gehen.

Warum unser Intensivkurs?

Schnelle Ergebnisse:
Durch intensive Trainingseinheiten erreichst du dein Ziel schneller als bei herkömmlichen Fahrstunden.

Individuelle Betreuung:
Unsere erfahrenen Fahrlehrer passen den Unterricht an deine individuellen Bedürfnisse und Lernfortschritte an.

Moderne Fahrzeuge:
Du lernst in modernen, gut ausgestatteten Fahrzeugen, die höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Unsere Flotte besteht überwiegend aus Fahrzeugen deutscher Hersteller oder Marken der Volkswagen Konzerns.

Termine:
Je nach Anforderung können Termine flexibel über das Schülerportal gebucht werden oder für eine maximal optimierte Ausbildung als Kompaktkurs weit voraus gebucht werden, damit Urlaubs- und Ausbildungszeiten aufeinander abgestimmt werden können.

Stressfreies Lernen:
Unser strukturiertes Programm hilft dir, Stress abzubauen und dich optimal auf die Fahrprüfung vorzubereiten.

Theorieunterricht:
Kompakter und umfassender Unterricht, der alle wichtigen Verkehrsvorschriften und Sicherheitsregeln abdeckt. Dieser findet fortlaufend statt und kann individuell über das Schülerportal eingebucht werden oder als Komplettintensivkurs gebucht werden.

Praxisstunden:
Die praktische Ausbildung kann in individuellen Fahrstunden erfolgen, als Kompaktschulung mit mehreren Fahrschülern, als Intensivkurs in einem abgesteckten Ausbildungsprogramm oder als Ausbildungscamp mit Theorie- und Praxiseinheiten im Komplettprogramm.

Anmeldung und Kosten:
Die Anmeldung zum Intensivkurs ist einfach und unkompliziert. Registriere dich über den Bereich Anmelden und gib bei Bemerkung Intensivkurs an.

   Ausbildungscamp zur Erweiterung der vorhandenen Fahrerlaubnis auf die Motorradklasse/n in nur 5 Tagen
   






Ausbildungscamp zur Erweiterung der vorhandenen Fahrerlaubnis auf die Motorradklasse/n in nur 5 Tagen


In diesem Jahr haben wir ein ganz besonderes Kompaktprogramm für die Erweiterung auf die Motorradklassen vorbereitet und freuen uns, dieses Event mit euch zu erleben. Theorie- und Praxisausbildung wird in einem optimierten Ausbildungsgang abgehandelt, damit der Führerschein pünktlich zum Saisonstart erworben werden kann.


Die Erweiterung erfolgt als Vollzeitausbildung. Eine nebenberufliche Teilnahme ist nicht möglich. Allerdings haben wir die Ausbildungszeiten so stark komprimiert und den Termin so gewählt, dass die Ferien geeignet sind und Urlaub passend genommen werden kann, sodass jedem die Teilnahme möglich sein kann.


Je nach Leistungsstand wollen wir auch Ausflüge in den Harz o.ä. durchführen. Details zum Ausbildungsablauf und den erforderlichen Vorbereitungen gibt es in der Einführungsveranstaltung am 14.03.2025. Da für jeden Teilnehmer ein Fahrlehrer zur Verfügung steht, sind die Plätze stark begrenzt.

Die Anmeldung erfolgt über unser reguläres Anmmeldeformular






Exklusivausbildung mit individuell vorgeplantem Ausbildungsablauf

Wir bieten ein Exklusivausbildungsprogramm für Personen mit besonderen zeitlichen Anforderungen an. Dabei werden Theorieausbildung und Praxisausbildung mit dem persönlichen Zeitplan abgestimmt und vorausgeplant.
Eine tatsächliche Ausbildung in 7 Tagen Vollzeitunterricht Klasse B (8 Tage Klasse A, andere Klassen auf Anfrage) oder Intervallausbildung nach individueller Verfügbarkeit wird dadurch ermöglicht.

Soweit behördliche Erfordernisse vorbereitet und die Prüftermine seitens der zuständigen Prüfstelle zur Verfügung gestellt werden, kann auch der Führerschein mit dem Abschluss der Ausbildung übergeben werden.

Folgende Leistungen werden zugesichert:

  • Ausbildung nach individuellem Zeitplan
  • Persönliche Ansprechpartner
  • Fahrtermine beginnen und enden am Wohnort bzw. am vom Kunden genannten Ort innerhalb des Prüfgebietes
  • kostenfreie Ferienwohnung für Bewerber mit Wohnort außerhalb unserer Standorte / Prüfgebiete
  • Kombination mit Eventausbildungsprogramm möglich
  • Individuelles Coaching in der Vorbereitung der Theorieprüfung
  • Terminpriorität bei der Prüfungsplanung

    Voraussetzung für die Durchführung ist ein persönliches Planungsgespräch. Hierfür können Sie gern telefonisch einen Termin vereinbaren.

    Kosten für die Exklusivausbildung belaufen sich durchschnittlich auf

    6300,00 Euro für die Klasse B
    5500,00 Euro für die Klasse A, A2
    Übrige Klassen auf Anfrage.

    Preise sind das Ergebnis unverbindlicher Rechenbeispiele und hängen vom individuellen Fortschritt des Bewerbers ab. Insbesondere bei erforderlichen Wiederholungsprüfungen kann sich der Zeitplan und der Gesamtpreis erheblich erhöhen. Genaue Preise ergeben sich aus den Einzelpreisen, wie sie um Ausbildungsvertrag festgelegt werden.

    Eine Anzahlung in Höhe von mindestens 80 Prozent der geplanten Ausbildungsumfänge ist mit dem Vertragabschluss anzuzahlen.






  • Informationen zu Mobilität und Fahrausbildung

    Nachfolgend wollen wir interessante Informationen zu den Themen Mobilität und Fahrausbildung, welche öffentliches Interesse erlangt haben, weitergeben.

       Überforderung, Fahrschüler anschreien, sexuelle Belästigung - Wo sind Grenzüberschreitungen im praktischen Fahrunterricht?
       

       Fahreignungs-Bewertungsystem - was sollte man darüber wissen?
       

       Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis mit Pauschalförderung vom Land Sachsen-Anhalt
       

       Mit AM-Leichtkraftfahrzeugen frühzeitig und clever mobil
       






    Überforderung, Fahrschüler anschreien, sexuelle Belästigung - Wo sind Grenzüberschreitungen im praktischen Fahrunterricht?

    Regelmäßig müssen wir über die Medien lesen oder hören, dass Fahrschüler von ihren Fahrlehrern belästigt, angeschrien oder verbal erniedrigt werden. Dabei sind Fälle, die öffentlich werden mit Sicherheit der kleinere Anteil aller Vorfälle. Eine Vielzahl wird vermutlich von Fahrschülern ausgesessen oder irgendwie ausgehalten. Selbst in unserer Region kommt es öfter zu Gesprächen mit Fahrschülern, welche die Fahrschule zu uns wechseln wollen und uns von Grenzüberschreitungen berichten.

    Dabei ist der Fahrlehrer nicht narrenfrei. Er muss seine Methoden sorfältig auswählen. Um der Überwachungsbehörde auch eine rechtliche Handhabe zu geben, hat der Gesetzgeber Qualitätskriterien für den Fahrunterricht definiert. Speziell für den fahrpraktischen Unterricht gelten dabei folgende Kriterien:

    1. Strukturierung der Übungsstunde,
    2. Orientierung am Ausbildungsstand des Fahrschülers,
    3. Qualität des Methodeneinsatzes,
    4. Qualität verbaler Anweisungen,
    5. fachliche Korrektheit der Lehr-Lerninhalte und Orientierung am Ausbildungsplan des Fahrlehrers,
    6. Schaffung einer guten Ausbildungsatmosphäre und
    7. angemessenes Reagieren auf Fahrfehler.

    Trotz der zweckmäßigen Festlegungen kommt es regelmäßig zu komischen Momenten bis hin zu offensichtlichem Fehlverhalten.

    Die bedeutsamsten Fragen in diesem Zusammenhang wollen wir nachfolgend thematisieren und zeigen, welche Möglichkeiten der Fahrschüler hat, mit derartigen Situationen umzugehen.

    Verdeutlichung von Fehlern, Fahrlehrer schreit mich immer an


    Der Fahrlehrer hat neben den offensichtlichen Aufgaben der Wissenvermittlung und der Vermittlung von praktischen Fertigkeiten einen Erziehungsauftrag hinsichtlich der Entwicklung von Gefahrenbewusstsein, Selbsteinschätzung und dem Umgang mit emotionalen Fahreinflüssen. Wie in jeder Erziehungsaufgabe gibt es Momente, die sachlich diskutiert werden müssen, um das erforderliche Verständnis zu erzeugen, Momente, in denen eine Wertevermittlung durch Vorgabe oder sachliche Kommentierung zweckmäßig ist, aber auch Grenzüberschreitungen oder Fehlverhalten, welches konsequent verurteilt werden muss.

    Speziell im Fall einer Grenzüberschreitung, welche nicht durch Unwissenheit, sondern mangelndes Bewusstsein über Risiko und Konsequenzen leichtfertig in Kauf genommen wird, kann eine konkrete, wirkungsvoll gewichtete Rüge angemessen sein. Dies wird vom Fahrschüler in aller Regel als Anschreien empfunden und hat für einen entsprechenden Einzelmoment sicherlich auch seine Berechtigung. Allerdings eben auch nur, wenn es dazu dient, persönliche Fehleinstellungen zu korrigieren oder mangelndes Bewusstsein für Grenzüberschreitung mit erheblicher Gefährdung zu verdeutlichen.
    In aller Regel hat der Fahrlehrer genug Autorität, dass er auch mit milderen Mitteln dieselbe Aussagekraft erreichen kann. Spätestens, wenn dieselbe Methode für eine Wissensvermittlung oder zur Verbesserung des Übungswertes einer Wiederholungsübung (Vermittlung von praktischen Fertigkeiten) angewendet wird, werden mehrere vorgegebene Qualitätskriterien für den praktischen Fahrunterricht verletzt. Der Fahrschüler kommt deshalb in die Fahrschule, weil er nicht alles weiß und noch nicht alles kann. Er zahlt dafür erhebliche Preise und darf einen professionellen Umgang erwarten. Wenn der Fahrlehrer also den Fahrschüler anschreit, weil Kenntnisse oder Fertigkeiten (noch) nicht vorhanden sind, liegt ein Fehlverhalten seitens des Fahrlehrers vor, zumal der Fortschritt in der Fahrausbildung dadurch oft erheblich verlangsamt wird. Für eine derartige Schlechterfüllung käme sogar ein Schadensersatz in der Fahrstundenabrechnung infrage.

    Ein praktisches Beispiel


    Abbiegen Teil 1


    Der Fahrschüler soll eine Fahraufgabe, zum Beispiel das Abbiegen nach Rechts unter Berücksichtigung der Vorfahrt- und Vorrangregeln bei Rechts-vor-Links, wiederholt üben. Gründe für die häufigere Wiederholung können vielfältig sein, da die Aufgabe ansich wesentlich komplexer ist, als sie im erstem Moment scheint. Fehler können durch mangelnde Verkehrsbeobachtung, mangelnde Geschwindigkeitsanpassung, mangelnde Fahrzeugpositionierung, mangelnde Kommunikation (Blinker, Handzeichen) oder mangelnde Umsetzung von Vorfahrt-/Vorrangregeln sein. Um das Beispiel praktisch zu halten, nehmen wir an, der Fahrschüler fährt noch mit zu hoher Geschwindigkeit in die Kreuzung ein und schafft den Schulterblick kaum rechtzeitig, sodass er auf möglichen Fußgänger- oder Radverkehr kaum reagieren kann. Die Wiederholung der Fahraufgabe ist zwingend erforderlich, da die Fähigkeit die Geschwindigkeiten an die Sicht- und Verkehrsverhältnisse anzupassen für jeden Abbiegevorgang essentiell ist. Natürlich muss der Fahrlehrer zwischen den Wiederholungen das Fahrzeug stoppen lassen, um über Erfolg oder Fehler mit dem Fahrschüler zu sprechen. Nachdem es zwischendurch schon einige Male ganz gut geklappt hat, wird es plötzlich wieder schlechter, da die Konzentration des Fahrschülers am Ende ist. Wieder war die Geschwindigkeit zu hoch und der Schulterblick wurde nicht gemacht. Der Fahrlehrer schreit den Fahrschüler an, ob er zu blöde sei, wir hätten das doch 100mal heute besprochen und geübt.

    Auswertung 1:
    Der Fahrlehrer handelt unangemessen. Der Fahrlehrer muss erkennen, dass sich die Konzentration dem Ende neigt und muss eine Pause einlegen oder mit deutlich einfacheren Fahraufgaben fortsetzen. Eine Verschlechterung der Fahrleistung nach häufigen Wiederholungen ist ein eindeutiger Indikator. Die Wortwahl ist ebenso völlig unangemessen.

    Abbiegen Teil2


    Dieselbe Fahraufgabe wird nun in der nächsten Fahrstunde wiederholt, da geprüft werden soll, ob die Einzelschritte verinnerlicht wurden. Dies gelingt inzwischen recht gut, der Fahrschüler zeigt sich hinsichtlich Geschwindigkeitsanpassung, Verkehrsbeobachtung, Kommunikation und Fahrzeugpositionierung recht sicher. Nun kommt vor dem Abbiegen ein Radfahrer links vom Fußweg und fährt ungeachtet der Vorfahrtregeln über die Kreuzung. Der Fahrschüler erkennt den Radfahrer und beschleunigt, um dem Radfahrer zu zeigen, das dieser die Vorfahrt missachtet. Der Fahrlehrer übernimmt das Steuer des Fahrzeugs und führt den Abbiegevorgang zu Ende, hält das Fahrzeug am Straßenrand an, um dem Fahrschüler unmissverständlich laut und deutlich sein Fehlverhalten klar zu machen.

    Auswertung 2:
    Der Fahrlehrer handelt korrekt. Der Fahrschüler hat kein Übungsdefizit, sondern eine gefährliche Einstellung zum Umgang mit der Verkehrssituation und seiner Rolle im Straßenverkehr. Insbesondere als Fahranfänger darf er keinesfalls eine Gefahrensituation mit Vorsatz herbeiführen.

    Zusammenfassung


    Da der Einzelfall eine erforderliche Erziehungsmaßnahme sein kann, ein Fahrlehrer auch nur ein Mensch mit Höhen und Tiefen ist, macht es wenig Sinn, das Handeln des Fahrlehrers im einmaligen Fall infrage zu stellen. Vielmehr sollte man überlegen, was genau den Fahrlehrer dazu veranlasst hat, diese Methode zu verwenden. Regelmäßiges Schreien, was vielleicht sogar Ängste vor Fehlern oder gar der Fahrstunde insgesamt auslöst, ist qualitative verbale Anweisung und darf vom Fahrschüler hinterfragt werden. Höflich und sachlich könnte die Frage lauten, was am eigenen Verhalten diese Wortwahl und Lautstärke rechtfertigt. Ein Fahrlehrer, der zielgerichtet handelt, kann seine Methode und die verbale Anweisung begründen. Auch sollte der Fahrlehrer die Rückfrage des Fahrschülers begrüßen, da dadurch die Selbstreflexion des Fahrschülers angeregt wird. Vielleicht kann der Fahrlehrer durch die Begründung auch den Fehler des Fahrschülers verständlich machen. Falls auf die Rückfrage weitere Vorwürfe oder gar Beleidigungen folgen, ist zumindest berechtigt, die Eignung des Fahrlehrers in Frage zu stellen oder den Fahrlehrer bzw. die Fahrschule zu wechseln.

    In keinem Fall darf Angst vor dem Fahrlehrer oder seiner Reaktion in der Fahrstunde präsent sein!

    Sexuelle Belästigung oder Ausbildungsmethode?


    Hier sind wir in einem besonders sensiblen Bereich. Gerüchte verbreiten sich gern unkontrolliert und die Wahrnehmungen sind bei den Parteien oft verschieden und eingefärbt in Erwartungen und Bedürfnissen, die mit der Fahrausbildung ansich nicht so viel zu tun haben. Grund genug, das Thema aufzugreifen und einen Bewertungs- und Handlungsleitfaden zu entwickeln.

    Fangen wir an bei der

    Kommunikation


    Die Kommunikation ist Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler. Über die Kommunikation wird Nähe und Distanz ausgedrückt. Ein Scherz kann die Situation auflockern und ein Kompliment das Selbstvertrauen des Fahrschülers stärken. Auch ein Gespräch über Belange abseits der Fahrausbildung kann zur Stärkung des Vertrauensverhältnisses zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler sinnvoll sein und das gute Klima im Fahrzeug fördern. Im späteren Verlauf der Fahrausbildung kann ein Gespräch auch über emotionale Themen der Schulung des Umganges mit Ablenkung und Emotionen im Fahrzeug dienen.
    Grenzwertig wird eine Kommunikation, die den Fahrschüler diskrimminiert, beleidigt, bloßstellt oder entwürdigt. Die Anrede mit Kosenamen ist oft ein Einstieg in eine ungeeignete Kommunikation, da der Fahrschüler durch den Kosenamen reduziert wird. Der Fahrlehrer kennt den Namen des Fahrschülers und wenn er den vergessen sollte, hat er immer Unterlagen zur Verfügung, wo der Name schnell nachgelesen werden kann (Terminplan, Ausbildungsdokumentation). Wenn der Fahrschüler das Gefühl hat, dass er durch die Kommunikation des Fahrlehrers verletzt wird, darf er das ausdrücken (Ich bin kein ...). Wenn der Fahrlehrer um ein Vertrauensverhältnis im Fahrschulfahrzeug bemüht ist, sollte diese Aussage kein Problem sein. Falls es doch ein Problem ist, muss der Fahrlehrer von vornherein eine sachliche Gesprächskultur wählen. Grundsatz:Je mehr der Fahrlehrer sich sprachlich einer Grenze annähert, desto mehr darf der Fahrschüler seine Grenze betonen. Jetzt gilt es festzustellen, wie sich die Kommunikation ändert. Nimmt der Fahrlehrer Rücksicht auf die Bedürfnisse des Fahrschülers, ist alles in Ordnung. Tut er dies nicht und wird seine Wortwahl vielleicht sogar noch extremer, sind seine Ziele fraglich und seine Eignung als Pädagoge, der nicht nur im sprachlichen, sondern immer Verhalten und Entwicklung des Fahrschülers beurteilen soll, gefährdet.

    Oft passen sich Fahrlehrer und Fahrschüler dem Kommunikationsstil einander an. Dadurch wird eine Sprachkultur einvernehmlich legitimiert und schafft eine gemeinsame Basis. Ein DirtyTalk kann zwar in diesen Fällen auch eine vertrauensvolle Basis stärken, darf jedoch in der Zielsetzung nicht entgleisen. Wenn die Gesprächsinhalte keine Relevanz mehr hinsichtlich des Verkehr- und Ausbildungsgeschehens haben und Fahraufgaben, sowie Fahrtunterbrechungen überschatten, ist die Zielsetzung der Fahrstunde verfehlt. Sowohl Fahrschüler als auch Fahrlehrer sind in der Pflicht, bei der Sache zu bleiben. Im Zweifelsfall muss der Fahrlehrer jedoch seine Zielstellung, auch im Gespräch, begründen können, er hat die Kontrolle im Fahrzeug, auch in der Kommunikation, zu behalten.

    Solange alles einvernehmlich stattfindet und auch von beiden Seiten so wahrgenommen wird, ist es sicherlich das Thema nicht wert. Was ist jedoch

    Notwendiger Körperkontakt und Berührungen


    Für den Fahrschüler ist alles neu. Was erforderlich ist und was nicht, um die ersten Fahrschritte abzusichern, ist unbekannt. So verdrängt vielleicht der Fahrschüler leichtfertig die innerliche Wahrnehmung und vertraut auf die Professionalität des Fahrlehrers. Dabei sind im Fahrzeug nur sehr wenig Berührungen tatsächlich erforderlich.

    Beispiele für erforderliche Berührungen


    Lenbewegungen sind am Anfang der Fahrausbildung oft sehr unsicher. Auch bei Geradeausfahrt werden Seitenabstände und zu klein gewählt oder gar unbeabsichtigt oder unbemerkt das Fahrzeug über die Grenzen des Fahrstreifens hinausgelenkt. Ein schnelles und gezieltes Eingreifen des Fahrlehrers ist während der Fahrt in diesen Fällen erforderlich. Da Größe und Entfernung des Lenkrades nicht viel Spielraum zulassen, ist eine gezielte Lenkunterstützung an der Hand des Fahrschülers oft unvermeidbar. Ähnlich ist es beim Schaltvorgang während der Fahrt. Eine gute Vorbereitung minimiert zwar die Unsicherheiten, jedoch ist der Schaltvorgang anfangs immer mit der Herausforderung verbunden, Gas- und Kupplung zu steuern und gleichzeitig das Lenken nicht zu vernachlässigen. Eine Unterstützung der Schaltbewegung an der Hand des Fahrschülers ist daher eine wichtige Hilfestellung und kann beim Verschalten des Wagens auch dringend erforderlich werden, wenn der Fahrschüler die Hand noch am Schalthebel hat. Beide Varianten betreffen allerdings nur den kurzen Moment des Eingriffs (wenige Sekunden) und rechtfertigen nicht, dauerhaft die Hand des Fahrschülers festzuhalten.

    Beispiele für nicht erforderliche, aber pragmatische Berührungen


    Überall, wo Bewegungen gleichzeitig ausgeführt werden müssen, kann es hilfreich sein, eine Bewegung zu unterstützen. Solange keine akute Gefährdung zu erwarten ist oder das Fahrzeug noch steht, ist diese Berührung natürlich gegen ein mögliches Missverständnis abzuwägen und dürfen vom Fahrschüler auch abgelehnt werden!
    So kann beispielsweise eine Unterstützung bei Anfahrübungen am Berg an der Festellbremse (Handbremse) sehr hilfreich sein. Auch beim Fahrstreifenwechsel, wenn der Fahrschüler das erste Mal höhere Geschwindigkeiten fährt, kann es hilfreich sein, die Lenkbewegungen zu unterstützen. In beiden Fällen wird nur die Hand des Fahrschülers berührt, teilweise jedoch für mehrere Sekunden.
    Auch in der Zweiradausbildung ist eine Hilfestellung beim Anlegen der Kommunikationsmittel oder der Einrichtung der Schutzbekleidung hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
    Auch eine Begrüßung und Verabschiedung mit Händedruck und/oder Umarmung ist Zeichen eines positiven Umganges. Hier gelten gesellschaftliche Normen ebenso, wie bei jeder anderen Begegnung abseits der Fahrausbildung.

    Beispiele für unangemessene Berührungen


    Im Grunde sind alle Berührungen, welche nicht in die vorgenannten Beispiele passen unangemessen. Eine Umarmung des Nachbarsitzes während der Fahrt oder der Rückwärtsfahrt gehört sich nicht. Das Berühren von Knie oder Oberschenkel des Fahrschülers um vermeindlich den Pedaldruck oder Zeitpunkt des Pedaldruckes zu unterstützen ist völlig überflüssig, da der Fahrlehrer für diese Regulierung eigene Pedale im Fahrschulwagen verbaut haben muss und der Pedaldruck auch nicht aus dem Oberschenkel erzeugt werden sollte, sondern aus dem Fußgelenk. Ein Anpressen des Oberschenkels ist in diesem Zusammenhang sogar ein fachlicher Fehler, da die Feinmotorik über den Oberschenkel am Anfang der Fahrausbildung i.d.R. komplett fehlt und somit eine gefährliche Übersteuerung des Gas-Kupplungs-Spiels provoziert wird.
    Ebenso ist eine Hilfestellung beim Anlegen des Sicherheitsgurtes völlig unnötig, da der Fahrschüler genug Erfahrung mitbringt und eine Handfertigkeit schnell durch mündliche Beschreibung erreicht werden kann.
    Alle intimen Berührungen sind ein NoGo in der Fahrausbildung. Jeder Handgriff ist beim Fahrlehrer geübt. Genauso zielsicher, wie der Fahrlehrer ins Lenkrad eingreifen muss, kann der Fahrlehrer auch eine intime Berührung vermeiden. Es gibt keine zufällige Berührung des Fahrschülers durch den Fahrlehrer!

    Besorgungsfahrten


    Ausbildungsfahrten können durchaus auch praktische Ziele enthalten. Dabei muss der Fahrlehrer die strukturierte Fahrausbildung im Blick haben und eine Besorgungsfahrt damit vereinen können. Speziell während der Sonderfahrten kann es sogar ein nützlicher Ausbildungszweck sein, den Fahrschüler gezielt zu beauftragen, ein bestimmtes Ziel eigenständig zu erreichen, indem Streckenplanung und Streckenführung vom Fahrschüler eigenständig übernommen werden und der Fahrlehrer nur beobachtet. Die Ziele können dabei zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer abgestimmt werden, sodass auch zweckmäßige Ziele des Fahrschülers angefahren werden können. Dabei ist es sogar sachdienlich insbesondere die Wege des Fahrschülers, die er nach bestandener Fahrprüfung mit großer Wahrscheinlichkeit selbst fahren muss, abzufahren.
    Gegen eine strukturierte Ausbildung spricht jedoch eine Besorgungsfahrt durch die Innenstadt am Anfang einer Fahrausbildung oder eine regelmäßig wiederkehrende Besorgungsfahrt (z.Bsp. Fahrlehrer holt täglich seine Kinder von der Schule mit demselben Fahrschüler ab). Pausen, welche vom Fahrlehrer für Be- und Entladetätigkeiten nutzt oder in denen er Gespräche mit anderen Personen führt, sind keine Ausbildungszeit.

    Was kann ich bei offensichtlichem Fehlverhalten meines Fahrlehres tun?


    Bei offensichtlichem Fehlverhalten wird folgende Reihefolge im Vorgehen vorgeschlagen. Sollte sich der Fahrschüler zu einem Punkt nicht trauen, kann dies auch durch Stellvertreter erfolgen. Wenn sich die Situation nicht bessert, sollte der nächste Schritt gegangen werden.

    1. Widerspruch gegen das Verhalten des Fahrlehrers


    Jeder unangemessenen Formulierung und jeder ungewollten Berührung kann widersprochen werden. Dies geschieht am Besten sofort, wenn ein Fehlverhalten wahrgenommen wird. Dabei muss nicht unbedingt das Fehlverhalten als solches bezeichnet werden. Ein einfaches Ich möchte nicht, dass... oder Können wir die Fahrausbildung auch ohne ... fortsetzen? ist unmissverständlich.

    2. Konkretes Gespräch mit dem Fahrlehrer


    Bei wiederholten Verfehlungen ist es sinnvoll, den Fahrlehrer konkret um ein Gespräch zu dem Thema zu bitten. Dies ist nicht einfach, da das Gesprächsthema schon einen konkreten Vorwurf beinhaltet. Dieses Gespräch muss nicht allein geführt werden. Eine weitere Person im Gesprächskreis kann helfen, sachlich zu bleiben. Der Ton spielt wie immer die Musik, daher kann ein geeigneter Gesprächseinstieg wie folgt aussehen:
    Mir (Oder Fahrschüler XY, wenn ein Dritter das Gespräch beginnt) ist es häufig nicht so leicht gefallen, mich (sich) auf das Fahren zu konzentrieren, wenn ... gesagt wurde/passiert ist. Können wir in Zukunft eine andere Variante wählen?

    3. Gespräch mit dem Leiter der Fahrschule


    Handelt es sich um einen angestellten Fahrlehrer kann um ein ähnliches Gespräch mit dem verantwortlichen Leiter gebeten werden. In größeren Fahrschulen gibt es einen Ansprechpartner im Büro, der dieses Gespräch vermitteln kann, sodass die Vorfälle zumindest auch innerhalb der Fahrschule beobachtet werden können.

    4. Information an die Aufsichtsbehörde


    Bei fortgesetztem Fehlverhalten macht es Sinn die Aufsichtsbehörde zu informieren. Das ist für Fahrschulen die Fahrerlaubnisbehörde, wo auch die Anträge für die Fahrerlaubnis gestellt werden. Hier genügt eine Email oder ein klassischer Brief. Dieses Vorgehen wird normalerweise nicht dazu führen, dass der Einzelfall von der Behörde geprüft wird, aber wenn sich bei der Behörde ein Muster abzeichnet, wird die Behörde im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Fahrschule überwachen.
    Wer sich eine schriftliche Information an die Behörde nicht zutraut oder sich nicht sicher ist, ob das Verhalten des Fahrlehrers dafür schon genügt, kann auch die Behörde für eine Beratung dazu anfragen. Es genügt normalerweise ein Anruf während der Öffnungszeiten.

    5. Wechsel des Fahrlehrers oder der Fahrschule


    Wenn der Punkt erreicht ist, wo ein Gespräch keine Besserung mehr erwarten lässt, also das Vertrauensverhältnis längst gebrochen ist, sollte der Fahrlehrer gewechselt werden. In größeren Fahrschulen stehen mehrere Fahrlehrer zur Verfügung und im Gespräch mit dem Fahrschulleiter sollte sich auch ein geeigneter Fahrlehrerwechsel ohne Zusatzkosten realisieren lassen. In kleinen Fahrschulen bleibt jetzt nur ein Fahrschulwechsel, da kein Fahrlehrerwechsel innerhalb der Fahrschule möglich ist. Dies ist zwar mit Kosten, Aufwand und Zeit verbunden, allerdings ist eine Fortsetzung der Fahrausbildung unter den Umständen für gewöhnlich nicht mit weniger Problemen verbunden.

    6. Rezensionen


    Eine öffentliche Warnung kann für andere auch über Rezensionen gut sein. Diese Methode steht hier nicht umsonst an ziemlich letzter Stelle, da dies immer auch eine öffentliche Verläumdung ist. Abgesehen, dass sich diese Rezensionen auch entfernen lassen, muss nicht jeder das Verhalten gleichermaßen wahrnehmen und öffentliche Anschuldigungen über Fehlverhalten des Fahrlehrers wiegen schwer. Daher sollten die vorgenannten Wege zuvor ausgeschöpft worden sein und die Rezension keinesfalls unter emotionalem Einfluss formuliert werden. Ein Tag später kann man oft schon viel sachlicher über die Situation berichten.

    7. Der Rechtsweg


    Schwere Verfehlungen des Fahrlehrers oder der Fahrschule können selbstverständlich strafrechtlich angezeigt oder zivilrechtlich (Schlechterfüllung Dienstleistungsvertrag) eingeklagt werden. Dies ist allerdings nur in wirklich schweren Fällen sinnvoll und setzt voraus, dass möglichst jede wahrgenommene Verfehlung genau dokumentiert wird (Inhalt, Beginn und Ende der Fahrstunde, Was genau ist wann und wo vorgefallen). Auch alle Unterlagen der Fahrschule, wie Ausbildungsvertrag und Ausbildungsnachweise sind gut aufzubewahren, da der Rechtsweg recht lang und aufwendig ist und für jedes Thema so viele Nachweise wie möglich benötigt werden. Vor der Wahl des Rechtsweges ist es sinnvoll, sich von der Aufsichtsbehörde, einem Fahrschulgutachter oder einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.


    Quelle:
    Schmiedel, FVZ
    Fahrlehrer aller Klassen, Fahrschulgutachter
    Dozent in der Fahrlehrerausbildung
    Aus- und Weiterbildungspädagoge
    Kraftverkehrsmeister

    letzte Aktualisierung: 18.02.2025







    Fahreignungs-Bewertungsystem - was sollte man darüber wissen?

    Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem mit einheitlichem Punkte- und Maßnahmenkatalog vom Mai 2014, bisher Verkehrszentralregister Flensburg, erfasst Verkehrsteilnehmer, die gegen Vorschriften im Straßenverkehr verstoßen und ein bis drei Punkte laut Bußgeldkatalog erhalten haben.

    Bei einem Punkt wie "Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts von 21 bis 25 km/h" zuzüglich Bußgeld von 115 € verjährt die Frist nach zweieinhalb Jahren, bei zwei Punkten nach fünf Jahren zum Beispiel "Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts mehr als 70 km/h" zuzüglich 700 € Bußgeld und drei Monate Fahrverbot. Für Straftaten im Straßenverkehr wie Teilnahme an Autorennen mit drei Punkten und Führerscheinentzug beträgt die Verfallsdauer zehn Jahre.

    Das Register speichert auch die Probezeit der Fahranfänger, die beim Erwerb der AM-Fahrerlaubnis zur unbegleiteten Führung von steuer- und zulassungsfreien Leichtkraftfahrzeugen wie den City PKW bis hin zum Truck als Kleintransporter bundeseinheitlich schon mit 15 Jahren enfällt. Nach Ermahnung und Verwarnung laut Bewertungssystem droht bei acht oder mehr Punkten der Entzug.

    Das Fahreignungsregister, auch „Punktetacho Flensburg“ genannt, hilft nicht nur Behörden den Überblick zu behalten, sondern bietet auch Verkehrssteilnehmern die Möglichkeit, sich über die eigenen Einträge bis hin zur Punktebewertung im Vergleich und Überführung der Punktestände am 30.04.2014 zu informieren (vgl. Anhang).

    Datum der Aktualisierung: 02.01.2025
    Quelle: Verkehrsverein Magdeburg, Dr. Scherbarth






    Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis mit Pauschalförderung vom Land Sachsen-Anhalt

    Mit dem Landesprogramm WEITERBILDUNG besteht für Unternehmen, Selbständige, freiberuflich Tätige und auch Einzelpersonen die Möglichkeit, Fördermittel zur berufsbezogenen und -übergreifenden Weiterbildung bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu beantragen. Dafür stehen bis zum 31.12.2028 ein Gesamtmittelvolumen von 38,25 Millionen Euro zu Verfügung.

    Je nach Unternehmensgröße beträgt die Basisförderung bei betrieblichen Weiterbildungen mit einer Vielzahl von Inhalten 40 bis 60 Prozent. Für Unternehmen bis zehn Beschäftigte, die Tarif zahlen, älteren oder geringfügig Beschäftigte und Alleinerziehenden sowie Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderung eine Weiterbildung ermöglichen, steigt der Fördersatz um 30 Prozent der anerkannten Zuwendungen. Zum Förderprogramm gehören auch arbeitgeberunabhängige individuelle Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen für Privatpersonen wie Seminare oder längerfristige Fortbildungskurse bis zu einer Dauer von maximal vier Jahren, Supervisionen, Coachings und Zertifizierungskurse. Der Erwerb von Zusatzqualifikationen gilt auch für betrieblich Auszubildende und Teilnehmer an Berufsfachschulen. Die Fördersätze betragen 60 Prozent bei einem Bruttoeinkommen von maximal 5,550 Euro, bis hin zu 90 Prozent der Gesamtausgaben.

    Die neue Landesrichtlinie zur Arbeitskräftequalifizierung ermöglicht Beschäftigten, betrieblich Auszubilden-
    den und Fachpraktikern einer dualen Berufsausbildung für besondere Personengruppen unter Beachtung der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie eine Fahrerlaubnis der Klassen
    - B/Kraftfahrzeuge wie PKW und Kleintransporter bis 3.500 Kilogramm zulässige Gesamtmasse
    und für maximal acht Personen ausgelegt, außer dem Fahrer,
    - C/LKW- oder Sattelzugmaschinen über 3.500 Kilogramm,
    - D/Busse zur Beförderung von mehr als acht Personen,
    - E/Anhänger über 750 Kilogramm der Klassen B, C und D.
    - L/Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Gabelstapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h,
      auch mit Anhänger,
    - T/Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bis maximal 60 km/h oder 40 km/h für
      Fahrer unter 18 Jahren, auch mit Anhänger
    zu erwerben. Die Pauschalförderung dieser Zusatzqualifikation von maximal 1.500 € greift, wenn die Ausübung der beruflichen Tätigkeit, eine künftige Beschäftigungsfähigkeit beim antragstellenden Unternehmen oder die inhaltliche Durchführung der Berufsausbildung eine damit verbundene eigenständige Fahrtätigkeit als Kompetenzmerkmal erfordert. Für über 50 gewerblich-technische und einige kaufmännische Ausbildungsberufe, vor allem im Handwerk wie Gerüstbauer, Anlagenmechaniker oder Metallbauer trifft dieses Kompetenzmerkmal zu und trägt dazu bei, Montageeinsätze, kundenorientierte Servicetätigkeiten im Außendienst oder den Transport benötigter Produktionsmittel mit Kraftfahrzeugen einschließlich Anhänger gewährleisten. Neben dem Fahrerlaubniserwerb einschließlich
    - Begleitendes Fahren mit 17,
    - Erwerb Klasse BE zur Führung von Kraftfahrzeugkombinationen mit Anhänger über 750 Kilogramm
    zulässige Gesamtmasse,
    - gewerbliche Beförderung von bis acht Fahrgästen im Kleinbus außer dem Fahrzeugführer,
    - Erwerb der Klasse T bereits mit 15 Jahren nach Sondergenehmigung
    erfordert die eigenständige Fahrtätigkeit auch relevante Zusatzqualifikationen. Dazu gehören u.a. Bedienung
    von Gabelstaplern, Perfektionstraining mit Kleintransporter und -bussen als leichte Nutzfahrzeuge, Ladungs-
    sicherung und Gefahrgutbeförderung bis hin zum verpflichtenden Erwerb der IHK-Card (Basiskurs Stück- und Schüttgut, Aufbaukurse) als Wettbewerbsvorteil bei Ausschreibungen.
    Die aufgezeigten Beispiele zur Nutzung der Förderrichtlinie primär im Bereich der ambulanten Pflege mit
    fachlichen und betriebswirtschaftlichen Weiterbildungen, Begleitleistungen einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik, Hart- und Softwareschulungen zur Nutzung digitaler Anwendungen bei der Pflegedoku--mentation und im Abrechnungswesen, Sprachkursen für Beschäftigte mit Migrationshintergrund sowie der Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B für Beschäftigte und Auszubildende verdeutlichen die Praxisrelevanz der umfangreichen Fördermöglichkeiten zur Gewinnung und Qualifizierung dringend benötigter Fachkräfte.

    Den zuständigen Kammern, Stellen und Netzwerken obliegt die Aufgabe, Beispiellösungen zu entwickeln und vorhandene Ansätze aus Unternehmen zu verallgemeinern. Eine förderfähige Erweiterung bietet sich an, weil auch Praktikanten und dual Studierende Zusatzqualifikationen im Übergang von der Schule zur Berufsausbildung oder dem Studium erwerben können. Neben berufskundlichen Inhalten stehen hier die individuelle Mobilitätsentwicklung und damit der altersgerechte Eintritt Jugendlicher in den motorisierten Straßenverkehr als Kernthematik an, um die späteren dualen Lernorte zu erreichen und die Fahrerlaubnis als notwendige Grundlage für Ausbildungsberufe mit Fahrtätigkeit zu verdeutlichen. Gleichzeitig trägt dieses zukunftsorientierte Projektvorhaben dazu bei, den im KM-Runderlass vom 01.06.2013 zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung festgeschriebenen Lerninhalt "Halten und Führen von Kraftfahrzeugen" ab der Schuljahrgängen 9/10 verbindlich zu behandeln. Dabei gilt es, die erstmals europaweit geregelte Moped-Fahrer-laubnis AM zu integrieren, die Jugendlichen bundesweit schon mit 15 Jahren die unbegleitete Führung von zulassungs- und steuerfreien Leichtkraftfahrzeugen wie den City PKW bis hin zum emissionsfreien e-Truck als betrieblichen Kleintransporter mit sehr günstiger Haftpflichtversicherung unter 100 € ermöglicht. Leider gehört die EU-Fahrerlaubnis AM - ohne zweijährige Probezeit als Fahranfänger - und damit eine passgenaue Mobilitätslösung im frühen Jugendalter nicht zu den Fördergegenständen der Richtlinie vom Juli 2023, obwohl bereits Unternehmen Auszubildenden Leicht-PKW zur Nutzung übergeben.

    Alle relevanten PDF-Formulare, die Richtlinie, Verfahrenshinweise und aktualisierte Informationen liegen im Internet vor. Die Landesinitiative Fachkraft im Focus bietet fakultative Beratungen an. Dies gilt auch für die Fördermittelberatung der Investitionsbank.

    Datum der Aktualisierung: 04.01.2025
    Quelle: Verkehrsverein Magdeburg, Dr. Scherbarth






    Mit AM-Leichtkraftfahrzeugen frühzeitig und clever mobil

    Die neue EU-Fahrerlaubnisklasse AM (Moped-Führerschein)



    Mit der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie vom 19.01.2013 ersetzt die erstmalig europaweit geregelte Fahrerlaubnisklasse AM die bisherigen nationalen Klassen M bzw. S für zweirädrige Leichtkrafträder. Folgende Merkmale sprechen für eine sinnvolle Nutzung von Leichtkraftfahrzeugen der Klasse L6e:
    - AM-Erwerb bundeseinheitlich seit dem 28.07.2021 schon mit 15 Jahren möglich, Beginn der
    theoretischen Führerscheinausbildung sechs Monate vor Erreichung des Mindestalters; gilt aus
    europarechtlichen Gründen nur bei Fahrten im Inland mit der nationalen Schlüsselzahl 195 (siehe
    Spalte 12 im Führerschein),
    - keine Zulassung mit amtlichem Kennzeichen und Befreiung von der Kraftfahrzeugbesteuerung,
    - Moped-Kennzeichen als Haftpflichtversicherung mit Klebefolie auf Trägerplatte,
    - keine Umweltplakette und damit keinerlei Einschränkungen bei Einfahrt in Umweltzonen,
    - Führen der City PKW und Truck als Elektrotransporter und Leicht-LKW ohne Begleitperson und
    ohne Medizinisch-psychologische Untersuchung,
    - Kosten für regelmäßige Haupt- und Abgasuntersuchung der vierrädrigen Leichtfahrzeuge ent-
    fallen,,
    - Simson-Mopeds aus DDR-Produktion mit Betriebserlaubnis bis zum 28.02.1992 dürfen laut
    Einigungsvertrag mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h fahren im Unterschied zu den
    herkömmlichen AM-Kleinkrafträdern mit 45 km/h.

    City Car Drive mit 15 Jahren weckt frühzeitig Mobilitätsbedürfnis



    Es gibt eine Vielzahl von überzeugenden Argumenten, AM-Leichtmobile mit Diesel- und Elektro-
    antrieb im Privatsektor und als firmeneigene Ausbildungsfahrzeuge zu nutzen, um junge und frühzeitig mobile Fachkräfte gemäß dem Slogan „Leicht - aber cool und sicher“ zu gewinnen: Dazu gehören kostengünstige, mobilitätsfördernde und technische Aspekte wie:
    - Erhebliche Kosteneinsparung von etwa 2.000 € beim Führerscheinerwerb gegenüber der Klasse
    B erst mit 17 oder 18 Jahren, Probezeit als Fahranfänger von zwei Jahren entfällt,
    - deutlich günstigere Anschaffungskosten im Vergleich zum konventionellen PKW und Kleintransporter der Fahrerlaubnisklasse B, PKW-Anschaffung um bis 5.000 € geringer, bei leichten Nutzfahrzeugen ganz erheblich im fünfstelligen Bereich,
    - ÖSA-Haftpflichtversicherung einheitlich für den City-PKW und den Truck von 75 €, unabhängig davon, ob die Zulassung durch 15-Jährige, Privatpersonen oder Firmen erfolgt,
    - Unterhaltskosten pro Jahr einschließlich Kraftstoffverbrauch weitaus geringer
    - Stromverbrauch und geringer CO2-Ausstoß, hohe Reichweite, an jeder Haushaltssteckdose
    aufladbar,
    - Jugendliche kommen bereits mit 15 Jahren in den Genuss frühzeitiger er Mobilität unabhängig vom Taxi-Fahrdienst der Eltern, vor allem im ländlichen Raum trägt dies zur Bindung an die Region bei und ermöglicht gesellschaftlicher Teilhabe bis hin zur ehrenamtlichen Tätigkeit,
    - Jugendliche übernehmen altersgerecht Verantwortung im motorisierten Straßenverkehr, denn
    „Klein heißt nicht mehr unbequem“, sondern praktisch.im urbanen Umfeld,
    - von Familien bereits als wendige und leise Zweitfahrzeuge genutzt, die sich kaum optisch vom PKW der Klasse B unterscheiden und in fast jede Parklücke passen, ideal für den Stadtverkehr und Kurzstrecken, sehen pfiffig aus, komfortabel ausgestattet, verfügen über viel Stauraum,
    - ausgerüstet u.a. mit Automatikgetriebe, elegantes Design, ABS-Bremssytem, crashgestestet, Seitenaufprallschutz, Nutzlastbefestigungshaken Zentralverriegelung, Rückfahrkamera und Einparkhilfe.
    In Italien, Spanien und den skandinavischen Ländern gehören die günstigen Leichtkraftfahrzeuge seit längerem zum Straßenbild, die sich auch besonders für Kurzstreckenfahrten anbieten.

    Zurzeit besteht ein großes Problem darin, dass die Moped-Führerscheinausbildung weder grund-
    legende Inhalte zur Fahrberechtigung mit AM-Leichtmobilen noch Fahrübungen beinhaltet. Das „Schwarzfahren“ zur Erlangung der notwendigen Fahrpraxis nimmt zu. Leider bieten aktuell nur drei Fahrschulen rund um Dessau Nachschulungen mit AM-Fahrzeugen an, die das örtliche Ligier-Center zur Verfügung stellt. Ein solche Verfahrensweise könnte auch das Yellow-Autohaus Staßfurt praktizieren, das Leichtkraftfahrzeuge der Firma AIXAM in Sachsen-Anhalt vertreibt und für Schul- projekte zur Verfügung stellt, was auch die Fahrschule und Verkehrsschulungs-Zentrum
    Magdeburg praktiziert.

    Einsatz von AM-Leichtkraftfahrzeugen in Berufen mit notwendiger Fahrtätigkeit



    Viele Einsatzmöglichkeiten zur Gewährleistung von urbanen Dienstleistungen jeglicher Art gibt es..
    Auch Kommunen, Gemeinden und kleinere Unternehmen bestücken ihren Fuhrpark immer öfter mit Elektrotransportern, insbesondere vom Truck mit Pritsche, Plane und Spriegel auf rutsch-
    festem Holzboden als praktische Alternative zu Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamt- masse.
    Es gibt bereits erste Unternehmen wie die Saalemühle Alsleben, wo für Auszubildende gegen einen überschaubaren Monatsbeitrag einen AM-Flitzer selbständig nutzen, um den Betrieb und die Berufsschule zu erreichen, was der verfügbare ÖPNV nicht zu jedem Zeitpunkt leisten kann.
    Ob Zusteller im stadtnahen Bereich, Hausmeister, Kurierfahrer, Gärtner, Heizungsinstallateure oder Maler und Tischler überall klaffen Lücken bei handwerklichen Dienstleistungen mit Fahr-tätigkeit. Hinzu kommt das Problem fehlender Mobilität beim direkten Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung und die unzureichende Kenntnis der Vorschriften zum Mindestalter beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse A und B. Mt Hinweis auf den Erlass zur schulischen Mobilitäts- und Verkehrserziehung vom 01.06.2013 und dem ab Klassenstufe 9/10 und für die Sekundarstufe II verbindlichen Schwerpunktthema „Halten und Führen von Kraftfahrzeugen“ tragen Informationen zur frühzeitigen Mobilitätsentwicklung dazu bei, den Übergang in das Berufs-leben nachhaltig zu verbessern und die laut aktueller Sinus-Jugendstudie vorhandene Angst abzubauen. Hier ermöglicht jetzt das Landesförderprogramm WEITERBILDUNG den Erwerb
    von Zusatzqualifikationen für Praktikanten und dual Studierende wie u.a. Informationen zum
    altersbezogenen Eintritt in den motorisierten Straßenverkehr.

    Bezogen auf die AM-Thematik gibt es auch großen Nachholbedarf im vollzeitschulischen Bildungs- gang „Berufsvorbereitungsjahr“. Erste, unterrichtsergänzende Projektaktivitäten durch Senior-
    experten vom Verkehrsverein Magdeburg“ finden in Schönebeck, Bernburg, Aschersleben und Halberstadt seitens der benachteiligten Jugendlichen große Zustimmung, Sichtkontrollen und Übungen zur fahrtechnischen Vorbereitung unbewegter Kraftfahrzeuge mit unterschiedlichen
    Antriebsarten eingeschlossen.

    Zur Erweiterung des Bildungsangebotes „Berufsfachschule dual“ für die Bereiche der Holz- und Metalltechnik steht die angedachte Initiative, in weiteren ländlich geprägten Regionen das Berufsfeld „Fahrzeugtechnik mit dem Lernfeld „Kraftfahrzeugführung im Straßenverkehr“ zu etablieren, um qualifiziertes Fahrpersonal und geeignete Fachkräfte für den Transport- und Zustellsektor offensiv auszubilden, denn Sachsen-Anhalt zählt als Logistikstandort zu einem der am stärksten vom demografischen Wandel betroffenen Bundesländer.

    Altersgerechte Mobilität braucht neue Ideen



    Ein bundesweiter Lösungsansatz besteht aktuell darin, unter Beachtung von EU-Verordnungen und nationalen Regelungen den Firmeneinsatz von Leichtkraftfahrzeugen in Berufen und im Rahmen der dualen Ausbildung von Fachpraktikern frühzeitig zu erproben. Beispiele dazu:
    - Truck als Van oder mit Pritsche und emissionsfreie Nutzfahrzeuge für Zuladungen in der
    zweijährige Berufsausbildung „Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen“ mit Alternativen wie dem elektrobetriebenen Lastenpedelecs oder dem Erwerb einer AM- bzw. B-Fahrerlaubnis je nach Leistungsvermögen,
    - Güterbeförderung mit Leichtkraftwagen zur Realisierung von Dienstleistungen im Gebäudeausbau sowie der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und anderer Gewerke bis hin zur Mitnahme von Beschäftigten,
    - Entwicklung und Erprobung landesweiter Modellprojektes zum erstmaligen Einsatz von AM-Kraftfahrzeugen in der Berufsausbildung sowie zur verstärkten Neueinstellung von Menschen mit Behinderungen und Migranten ohne B-Vorbesitz unter Nutzung vom zutreffenden Landesprogramm,
    - City Flitzer anstelle vom PKW der Fahrerlaubnisklasse B im ambulanten Pflegedienst, Gastgewerbe oder dem Schutz- und Sicherheitsbereich,
    - Bereitstellung für die jungen Eliten des Sports, um Schulbesuch, Training und Wettkampf besser zu koordinieren.

    Datum der Aktualisierung:05.09.2024
    Quelle: Verkehrsverein Magdeburg






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    Wir bieten wieder Ausbildungsstellen zum Fahrlehrer (m/w/d) an. Dieser Zugang zum Fahrlehrerberuf ist mit einem Beschäftigungsverhältnis verbunden.

    Anforderungen an die Person:
    - Abitur oder abgeschlossene Berufsausbildung
    - gesundheitliche Eignung
    - Führerschein mind. Klasse B
    - Mindestens 18 Jahre alt
    - aktive Nutzung von Kraftfahrzeugen
    - Gute Fahrkompetenz, Punktefrei
    - Zuverlässigkeit, Freude am Umgang mit jungen Menschen

    Wir freuen uns auf deine vollständige Bewerbung!







    Praktikum / Trainee Bildungswissenschaften

    Im Bereich unserer Berufsfachschule für Fahrlehrer übernimmt der Bildungswissenschaftler weite und wichtige Teile der Ausbildung. Auch die Vorbereitung und Aufarbeitung von Lehrmaterialen sowohl für die Fahrlehreraus- und Weiterbildung, als auch für die Fahrausbildung selbst ist wichtiger Bestandteil der speziellen Aufgaben.

    Gern begrüßen wir Praktikanten, welche erste Berufserfahrungen im genannten Studienfach studienbegleitend sammeln wollen.






    Busfahrer/in (m/w/d) im Reise- und Gelegenheitsverkehr

    Du hast Freude am Umgang mit Menschen, besuchst gern viele Orte Europas und kannst problemlos einen 14m Reisbus durch kleine Urlaubsregionen zirkeln?

    Dann brauchen wir dich!






    So können Sie uns finden oder kontaktieren

    Sie finden uns in der Hegelstraße 21, 39104 Magdeburg, ganz in der Nähe vom Hasselbachplatz.

    Öffnungszeiten / Kontakt



    Hegelstraße 21
    39104 Magdeburg

    Mo-Do 09.30 - 18.00 Uhr
    Fr 09.30 - 16.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Tel. 0391 / 55686788
    info(at)magdeburg-fahrschule.de






    Impressum



    Betreiber und Aufsichtsbehörde Fahrschule und Fuhrbetrieb

    FVZ Fahrschule und Verkehrsschulungszentrum

    Hauptgeschäftsstelle Magdeburg

    FVZ GmbH
    Hegelstraße 21
    39104 Magdeburg
    0391/55686788
    info(at)fahrschule-fvz.de


    Büro und Betriebshof Schönebeck:

    FVZ GmbH
    Görtzker Str. 7d
    39218 Schönebeck
    Tel.: 03928 / 90 690 50

    info(at)fahrschule-fvz.de

    Amtsgericht Stendal HRB 23190
    GF Sven Meier

    Aufsichtsbehörde: Straßenverkehrsamt Magdeburg

    Registriernummer: 32.32.10 16 75


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