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Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis mit Pauschalförderung vom Land Sachsen-Anhalt

Mit dem Landesprogramm WEITERBILDUNG besteht für Unternehmen, Selbständige, freiberuflich Tätige und auch Einzelpersonen die Möglichkeit, Fördermittel zur berufsbezogenen und -übergreifenden Weiterbildung bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu beantragen. Dafür stehen bis zum 31.12.2028 ein Gesamtmittelvolumen von 38,25 Millionen Euro zu Verfügung.

Je nach Unternehmensgröße beträgt die Basisförderung bei betrieblichen Weiterbildungen mit einer Vielzahl von Inhalten 40 bis 60 Prozent. Für Unternehmen bis zehn Beschäftigte, die Tarif zahlen, älteren oder geringfügig Beschäftigte und Alleinerziehenden sowie Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderung eine Weiterbildung ermöglichen, steigt der Fördersatz um 30 Prozent der anerkannten Zuwendungen. Zum Förderprogramm gehören auch arbeitgeberunabhängige individuelle Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen für Privatpersonen wie Seminare oder längerfristige Fortbildungskurse bis zu einer Dauer von maximal vier Jahren, Supervisionen, Coachings und Zertifizierungskurse. Der Erwerb von Zusatzqualifikationen gilt auch für betrieblich Auszubildende und Teilnehmer an Berufsfachschulen. Die Fördersätze betragen 60 Prozent bei einem Bruttoeinkommen von maximal 5,550 Euro, bis hin zu 90 Prozent der Gesamtausgaben.

Die neue Landesrichtlinie zur Arbeitskräftequalifizierung ermöglicht Beschäftigten, betrieblich Auszubilden-
den und Fachpraktikern einer dualen Berufsausbildung für besondere Personengruppen unter Beachtung der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie eine Fahrerlaubnis der Klassen
- B/Kraftfahrzeuge wie PKW und Kleintransporter bis 3.500 Kilogramm zulässige Gesamtmasse
und für maximal acht Personen ausgelegt, außer dem Fahrer,
- C/LKW- oder Sattelzugmaschinen über 3.500 Kilogramm,
- D/Busse zur Beförderung von mehr als acht Personen,
- E/Anhänger über 750 Kilogramm der Klassen B, C und D.
- L/Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Gabelstapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h,
  auch mit Anhänger,
- T/Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bis maximal 60 km/h oder 40 km/h für
  Fahrer unter 18 Jahren, auch mit Anhänger
zu erwerben. Die Pauschalförderung dieser Zusatzqualifikation von maximal 1.500 € greift, wenn die Ausübung der beruflichen Tätigkeit, eine künftige Beschäftigungsfähigkeit beim antragstellenden Unternehmen oder die inhaltliche Durchführung der Berufsausbildung eine damit verbundene eigenständige Fahrtätigkeit als Kompetenzmerkmal erfordert. Für über 50 gewerblich-technische und einige kaufmännische Ausbildungsberufe, vor allem im Handwerk wie Gerüstbauer, Anlagenmechaniker oder Metallbauer trifft dieses Kompetenzmerkmal zu und trägt dazu bei, Montageeinsätze, kundenorientierte Servicetätigkeiten im Außendienst oder den Transport benötigter Produktionsmittel mit Kraftfahrzeugen einschließlich Anhänger gewährleisten. Neben dem Fahrerlaubniserwerb einschließlich
- Begleitendes Fahren mit 17,
- Erwerb Klasse BE zur Führung von Kraftfahrzeugkombinationen mit Anhänger über 750 Kilogramm
zulässige Gesamtmasse,
- gewerbliche Beförderung von bis acht Fahrgästen im Kleinbus außer dem Fahrzeugführer,
- Erwerb der Klasse T bereits mit 15 Jahren nach Sondergenehmigung
erfordert die eigenständige Fahrtätigkeit auch relevante Zusatzqualifikationen. Dazu gehören u.a. Bedienung
von Gabelstaplern, Perfektionstraining mit Kleintransporter und -bussen als leichte Nutzfahrzeuge, Ladungs-
sicherung und Gefahrgutbeförderung bis hin zum verpflichtenden Erwerb der IHK-Card (Basiskurs Stück- und Schüttgut, Aufbaukurse) als Wettbewerbsvorteil bei Ausschreibungen.
Die aufgezeigten Beispiele zur Nutzung der Förderrichtlinie primär im Bereich der ambulanten Pflege mit
fachlichen und betriebswirtschaftlichen Weiterbildungen, Begleitleistungen einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik, Hart- und Softwareschulungen zur Nutzung digitaler Anwendungen bei der Pflegedoku--mentation und im Abrechnungswesen, Sprachkursen für Beschäftigte mit Migrationshintergrund sowie der Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B für Beschäftigte und Auszubildende verdeutlichen die Praxisrelevanz der umfangreichen Fördermöglichkeiten zur Gewinnung und Qualifizierung dringend benötigter Fachkräfte.

Den zuständigen Kammern, Stellen und Netzwerken obliegt die Aufgabe, Beispiellösungen zu entwickeln und vorhandene Ansätze aus Unternehmen zu verallgemeinern. Eine förderfähige Erweiterung bietet sich an, weil auch Praktikanten und dual Studierende Zusatzqualifikationen im Übergang von der Schule zur Berufsausbildung oder dem Studium erwerben können. Neben berufskundlichen Inhalten stehen hier die individuelle Mobilitätsentwicklung und damit der altersgerechte Eintritt Jugendlicher in den motorisierten Straßenverkehr als Kernthematik an, um die späteren dualen Lernorte zu erreichen und die Fahrerlaubnis als notwendige Grundlage für Ausbildungsberufe mit Fahrtätigkeit zu verdeutlichen. Gleichzeitig trägt dieses zukunftsorientierte Projektvorhaben dazu bei, den im KM-Runderlass vom 01.06.2013 zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung festgeschriebenen Lerninhalt "Halten und Führen von Kraftfahrzeugen" ab der Schuljahrgängen 9/10 verbindlich zu behandeln. Dabei gilt es, die erstmals europaweit geregelte Moped-Fahrer-laubnis AM zu integrieren, die Jugendlichen bundesweit schon mit 15 Jahren die unbegleitete Führung von zulassungs- und steuerfreien Leichtkraftfahrzeugen wie den City PKW bis hin zum emissionsfreien e-Truck als betrieblichen Kleintransporter mit sehr günstiger Haftpflichtversicherung unter 100 € ermöglicht. Leider gehört die EU-Fahrerlaubnis AM - ohne zweijährige Probezeit als Fahranfänger - und damit eine passgenaue Mobilitätslösung im frühen Jugendalter nicht zu den Fördergegenständen der Richtlinie vom Juli 2023, obwohl bereits Unternehmen Auszubildenden Leicht-PKW zur Nutzung übergeben.

Alle relevanten PDF-Formulare, die Richtlinie, Verfahrenshinweise und aktualisierte Informationen liegen im Internet vor. Die Landesinitiative Fachkraft im Focus bietet fakultative Beratungen an. Dies gilt auch für die Fördermittelberatung der Investitionsbank.

Datum der Aktualisierung: 04.01.2025
Quelle: Verkehrsverein Magdeburg, Dr. Scherbarth