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Fahreignungs-Bewertungsystem - was sollte man darüber wissen?

Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem mit einheitlichem Punkte- und Maßnahmenkatalog vom Mai 2014, bisher Verkehrszentralregister Flensburg, erfasst Verkehrsteilnehmer, die gegen Vorschriften im Straßenverkehr verstoßen und ein bis drei Punkte laut Bußgeldkatalog erhalten haben.

Bei einem Punkt wie "Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts von 21 bis 25 km/h" zuzüglich Bußgeld von 115 € verjährt die Frist nach zweieinhalb Jahren, bei zwei Punkten nach fünf Jahren zum Beispiel "Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts mehr als 70 km/h" zuzüglich 700 € Bußgeld und drei Monate Fahrverbot. Für Straftaten im Straßenverkehr wie Teilnahme an Autorennen mit drei Punkten und Führerscheinentzug beträgt die Verfallsdauer zehn Jahre.

Das Register speichert auch die Probezeit der Fahranfänger, die beim Erwerb der AM-Fahrerlaubnis zur unbegleiteten Führung von steuer- und zulassungsfreien Leichtkraftfahrzeugen wie den City PKW bis hin zum Truck als Kleintransporter bundeseinheitlich schon mit 15 Jahren enfällt. Nach Ermahnung und Verwarnung laut Bewertungssystem droht bei acht oder mehr Punkten der Entzug.

Das Fahreignungsregister, auch „Punktetacho Flensburg“ genannt, hilft nicht nur Behörden den Überblick zu behalten, sondern bietet auch Verkehrssteilnehmern die Möglichkeit, sich über die eigenen Einträge bis hin zur Punktebewertung im Vergleich und Überführung der Punktestände am 30.04.2014 zu informieren (vgl. Anhang).

Datum der Aktualisierung: 02.01.2025
Quelle: Verkehrsverein Magdeburg, Dr. Scherbarth